Kosten

Die Gebührenordnung, Berufsordnung und Berufsbild für Heilpraktiker sind unter www.ddh-online.de (Die Deutschen Heilpraktikerverbände DDH) einzusehen.

Gesetzlich Krankenversicherte (GKV)

erhalten laut Vorschrift des Sozialgesetzbuches von ihrer Krankenkasse keinen Kostenersatz für Heilpraktiker-Behandlungen. Auf Wunsch wird Ihnen gerne eine Jahres-Rechnung, z.B. für die Steuererklärung geschrieben.

Behördenbedienstete und Beamte

erhalten oftmals (nicht in jedem Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle informieren sollten.

Die Kosten für die von mir angebotenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Leistungskatalog (Download).

Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen

übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Häufig orientieren sie sich dabei an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese ist allerdings in ihren Sätzen seit dem Jahr 1967 nicht mehr angepasst worden und entspricht deshalb nicht mehr dem heute üblichen Preisniveau.

Die Kosten für die von mir angebotenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Leistungskatalog (Download).

Selbstzahler

Die Behandlungskosten sind nach der Behandlung bar in der Praxis zu entrichten und richten sich nach der Behandlungszeit.

Mit wie vielen Sitzungen muss ich rechnen?

Dies hängt naturgemäß sehr vom Einzelfall ab. Eine ungefähre Abschätzung der Behandlungsdauer ist in der Regel nach der ersten Sitzung möglich.

Tipp:

Heilpraktikerkosten können in einigen Fällen steuerlich geltend gemacht werden! Fragen Sie Ihren Steuerberater/in.